Wesentliche Aufgaben der PAF sind:
- Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs und Festsetzung des Ausbildungsbudgets
- Erhebung der Umlagebeträge bei Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
- Verwaltung der eingehenden Beträge als Sondervermögen
- Auszahlung von Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen
- Zahlungsüberwachung inkl. Forderungsmanagement
- Abrechnung der Umlagebeträge und der Ausgleichszuweisungen
- Rechnungslegung
- Statistik