Zahlungen
Einzahlungen
Die Einzahlungen in den Pflegeausbildungsfonds, die zur Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung dienen, sind durch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen monatlich
bis zum 10. eines Kalendermonats
zu tätigen.
Werden Einzahlungen verspätet geleistet, erhebt die fondsführende Stelle für diese ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §33 Abs. 6 Satz 2 PflBG.
Für die monatlich fälligen Umlagebeträge geben wir Ihnen die Möglichkeit eines automatisierten Bankeinzugs mittels SEPA-Basislastschrift. Das SEPA-Mandat können Sie im Meldeportal unter „Einrichtungsansicht“ freigeben. Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, kann auch diese unter „Einrichtungsansicht“ geändert werden.
Auszahlungen
Gemäß § 15 Abs. 1 PflAFinV werden die Ausgleichszuweisungen zum letzten Tag jeden Monats an die Träger der praktischen Ausbildung gezahlt.
Hinweis: Grundsätzlich kann die Auszahlung von Ausgleichszuweisungen bei einzahlungspflichtigen Einrichtungen erfolgen, wenn der laufende, monatliche Umlagebetrag bis zum 10. eines Kalendermonats einbezahlt wurde.